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Rechtsmittel nach türkischem Recht gegen übermäßige Vergütungen an Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften

Abstract

Im türkischen Recht können die Vergütungen (oder sog. Entschädigungen) der Vorstandsmitglieder in der Satzung oder durch den Generalversammlungsbeschluss festgelegt werden. Es gibt keine Regelung, auf deren Grundlage der Umfang der Vergütungen in Aktiengesellschaften ermittelt werden. Diese Situation birgt in sich die Gefahr, den Gewinn der Gesellschaft unter dem Namen „Vergütung” an die Mehrheitsaktionäre abzuführen und damit die Rechte der Minderheitsaktionäre zu verletzen. Um dies zu verhindern, wird versucht, durch gerichtliche Entscheidungen einen Ausgleich zwischen dem Anspruch der Vorstandsmitglieder auf Vergütung und dem Anspruch der Aktionäre auf Dividenden herzustellen. Es wird anerkannt, dass die an die Vorstandsmitglieder bezahlten Vergütungen insoweit rechtswidrig sind, als sie das Recht auf Dividende der Aktionäre verletzen. Hierbei sind ausgerichtet die Grundlagen, die mit übermäßiger Vergütung verletzt sind, die Art der Rechtswidrigkeit und die Rechtsmittel der in ihren Rechten verletzten Aktionäre zu bestimmen. Außerdem wird auch die Frage behandelt, ob diese Zahlung zurückgefordert werden kann, falls aufgrund des für rechtswidrig befundenen Organbeschlusses bereits eine Zahlung an das Vorstandsmitglied erfolgt ist.

Keywords

VorstandsmitgliedVergütungEntschädigungübermäßigSanktion

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