Journal article
DIE AUSDEHNUNG DER OBJEKTIVEN MATERIELLEN RECHTSKRAFT AUF DIE URTEILSGRÜNDE NACH TÜRKISCHEM RECHT
Abstract
Die vorliegende Arbeit beabsichtigt, aufzuklären, inwiefern die Rechtskraftwirkung sich auf die Urteilselemente erstrecken kann und inwieweit ausnahmsweise Entscheidungsgründe als maßgeblich für spätere Verfahren anzusehen sind, um das sachliche Ergebnis der Entscheidung gegen abweichende Urteile zu sichern, und in welchem Ausmaß die Entscheidungsgründe für die Rechtskraft an Bedeutung tragen, ob sie nur als Gründe der in dem Urteilstenor ausgesprochenen Rechtsfolge rechtskräftig festgestellt werden können oder selbständig als von diese Rechtsfolge gesonderte Urteilselemente. Darüber wird es das türkische Recht bezüglich ihrer Rechtslehre analysiert. In der aktuellen Diskussion gewinnt die Ausdehnung der Rechtskraft auf die Entscheidungsgründe an Bedeutung und soll mit in die Analyse einbezogen werden. Die rechtlichen Regelungen stellen den Rahmen für die Rechtskraftwirkung dar und müssen daher ebenfalls Beachtung finden.
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