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DIE HAFTUNG DES NOTARS ZWISCHEN ÖFFENTLICHER AMTSHAFTUNG UND PRIVATER BERUFSHAFTUNG

Abstract

Der Jubilar hat sich als einer der bedeutendsten, wenn nicht als der bedeutendste Prozessrechtswissenschaftler der Türkei tiefgründig mit verfahrensrechtlichen Fragen im umfassenden Sinne befasst. Zur Weite seines Blickfeldes gehört auch sein Interesse für das Notariat, das in vielen seiner Aufgaben und Funktionen der vorsorgenden Rechtspflege dient, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schafft und so in hervorgehobener Weise der Streitvermeidung dient. Sanktionen für Fehlverhalten des Notars können berufsrechtlicher Natur sein und sie können bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen strafrechtlich relevant werden. Den Beratenen, beim Notar Rechtssuchenden interessieren demgegenüber eher mögliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder sonstiger Fehler durch den Notar. Dabei ist die Präventionswirkung und - funktion des Haftungsrechts, die bei Notaren zu einer besonders sorgfältigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Kontext der vorsorgenden Rechtspflege führen kann, zunehmend anerkannt

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