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STILLE GESSELSCHAFTENİM TURKISCHEN GESSELLSCHAFTSRECHT

Abstract

Die stille Gesellschaft im türkischen Gesellschaftsrecht ist eine gesellschaftliche, auf der Basis partnerschaftlicher Beteiligung an Rechten und Pflichten beruhende Gewinn- und Verlustbeteiligung eines Dritten (des Stillen) an der geschâftlichen Tâtigkeit eines anderen (des Hauptgesellschafters), wobei die Einlage des S ti 11 en in das Vermögen des Hauptgesellschafters übergeht und nach auBen nur der allein aus der Geschaftstatigkeit berechtigte und verpflichtete Hauptgesellschafter aUftritt und haftet

Keywords

partnerschaftlicherausgegangenAnzahl

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