- Türk-Alman Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi
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- Anwendbares Recht für die Adoptionsfähigkeit, -voraussetzungen und -form nach dem türkischen IPR-Ges...
Anwendbares Recht für die Adoptionsfähigkeit, -voraussetzungen und -form nach dem türkischen IPR-Gesetz
Authors : Melis Avşar
Pages : 115-155
Doi:10.59933/tauhfd.1730855
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Publication Date : 2025-06-30
Article Type : Research Paper
Abstract :Einleitung Die Adoption ist ein rechtlicher Akt, durch den künstlich ein Familienverhältnis zwischen dem Kind und seiner Mutter und/oder seinem Vater hergestellt wird. Im türkischen Recht wird die Adoption, die in den Artikeln 305-320 des türkischen Zivilgesetzbuches (tZGB) geregelt ist, als zivilrechtliches Rechtsverhältnis definiert, das einer gerichtlichen Entscheidung bedarf3. Es gibt jedoch viele Rechtssysteme mit unterschiedlichen Regelungen für die Begründung eines Adoptionsverhältnisses. Es ist beispielsweise bekannt, dass es Rechtsordnungen gibt, in denen das Adoptionsverhältnis durch eine Vereinbarung der Parteien, durch eine notarielle Urkunde oder durch eine Verwaltungsbehörde begründet werden kann. Darüber hinaus können die Voraussetzungen für eine Adoption von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich sein. Diese Unterschiede sind umso wichtiger für die Bestimmung des anwendbaren Rechts, wenn es zu Streitigkeiten mit Auslandsberührung über das Bestehen oder die Voraussetzungen für die Begründung eines Adoptionsverhältnisses oder über die Adoptionsfähigkeit kommt.Keywords : MÖHUK m. 18, evlat edinme ehliyetine uygulanacak hukuk, evlat edinme şartlarına uygulanacak hukuk, evlat edinmenin şekline uygulanacak hukuk
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