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  • Volume:4 Issue:2
  • Entweichung von Gefangenen und persönliche Begünstigung im koreanischen Strafrecht

Entweichung von Gefangenen und persönliche Begünstigung im koreanischen Strafrecht

Authors : JongHwan KIM
Pages : 133-150
View : 40 | Download : 12
Publication Date : 2017-10-18
Article Type : Research Paper
Abstract :In dieser Studie, es wird auf über „Die Entweichung von Gefangenen und persönliche Begünstigung“ konzentrieren. Die Entweichung von Gefangenen und persönliche Begünstigung ist in § 145 ~ § 151 Koreanisches StGB (KorStGB) normiert. Er hat drei Arten. Die erste Typ ist Entweichung von Gefangenen und es regelt unter §§ 145, 146 KorStGB. Nach dieser Regel, wer flüchtet, nachdem er rechtmäßig festgenommen oder in Haft genommen worden war, wird nach KorStGB § 145 I bestraft. Der zweite Typ ist Gefangenenbefreiung und es regelt unter §§ 147, 148 KorStGB. Nach § 147 KorStGB, wer einen Gefangenen aus rechtmäßiger Haft befreit oder ihn zum Entweichen verleitet, wird schwerer als ein Selbstbefreiender bestraft. Letzter Typ ist die persönliche Begünstigung und es regelt unter § 151 KorStGB. Nach dieser Regel, wer einen anderen, der ein Delikt, das mit höher als Geldstrafe bestraft werden kann, begangen hat, verbirgt oder loseist, wird nach § 151 KorStGB bestraft. Der Versuch der Entweichung von Gefangenen und der Versuch der Gefangenenbefreiung sind strafbar unter § 149 KorStGB. Insbesondere ist die Vorbereitung der Gefangenenbefreiung strafbar unter § 150 KorStGB. Der Versuch der persönlichen Begünstigung ist dagegen nicht mit Strafe bedroht. Die persönliche Begünstigung besteht aus nur einer Vorschrift unter § 151 KorStGB und enthält einen Ausnahmefall der Begünstigung der Angehörigen unter § 151 II KorStGB.
Keywords : Entweichung von Gefangenen, Gefängnisausbruch, Selbstbefreiung, Begünstigung

ORIGINAL ARTICLE URL

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