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  • Annales de la Faculté Droit d’Istanbul
  • Issue:73
  • Geschichte und Dogmatik des Rechts bei Puchta und Rudolf von Jhering

Geschichte und Dogmatik des Rechts bei Puchta und Rudolf von Jhering

Authors : Ahmet Arslan
Pages : 239-260
Doi:10.26650/annales.2023.73.0008
View : 129 | Download : 94
Publication Date : 2023-11-24
Article Type : Research Paper
Abstract :Die systematische Auffassung des Rechts besteht seit dem römischen Recht und gründet sich grundlegend auf das Naturrecht. Insbesondere bei den Pandektenjuristen unter dem Einfluss Friedrich Carl von Savignys erreichte die Systematisierung und Abstraktion des Rechts ihren Höhepunkt. Die Begriffsjurisprudenz ist eine juristische Methodik, die Rechtsbegriffe und -regeln durch Abstraktion und Verallgemeinerung pyramidenartig systematisiert. Ziel ist die Mathematisierung/Geometrisierung des Rechts, um Willkür und Unberechenbarkeit im Recht zu vermeiden. Georg Friedrich Puchta ist wohl der erste Jurist, der mir im Zusammenhang mit der Begriffsjurisprudenz einfällt. Er veranschaulicht seine „Genealogie der Begriffe" am Beispiel des Wegeservituts. Auch der junge Rudolf von Jhering war ein Anhänger der Begriffsjurisprudenz. Jedoch kritisierte er Puchtas Ansichten, nach seinem Umschwung, als lebensfremd, praktisch kaum durchführbar und dem Rechtsempfinden widersprechend. Jhering zeigte somit rechtssoziologische Ansätze auf und wandelte er sich methodisch zu einer praktischen, zweckgerichteten Jurisprudenz. Das Endziel des Rechts, nämlich die Umsetzung in die Lebenspraxis, dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Der Zweck und das Rechtsgefühl sollten daher in der juristischen Methodik eine entscheidende Rolle spielen. Mit seinen Ansichten ist er ein Vorläufer der heute vorherrschenden methodischen Interessen- und Wertungsjurisprudenz.
Keywords : Jurisprudence of concepts, Rudolf von Jhering, Jurisprudence of interests values, Legal methodology, Genealogy of concepts

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